Mit der Erinnerungsfunktion kannst du sicherstellen, dass du keine wichtigen Termine, Notizen oder Schülereinträge mehr vergisst. Die Funktion funktioniert auch, wenn die App auf deinem Handy, Tablet oder Laptop nicht geöffnet ist. Hier erfährst du, wie du die Erinnerungen einrichtest und optimal nutzt.
Was kann die Erinnerungsfunktion?
Du kannst dich an folgende Elemente erinnern lassen:
- Termine: Lass dich z. B. 30 Minuten vor einem Elterngespräch benachrichtigen.
- Notizen: Setze Erinnerungen, um rechtzeitig an wichtige Aufgaben oder Ideen erinnert zu werden.
- Schülereinträge: Erhalte Benachrichtigungen, wenn du z. B. eine Frist für eine Beobachtung einhalten möchtest.
Wie richte ich eine Erinnerung ein?
- Gehe zu einem Termin, einer Notiz oder einem Schülereintrag, für den du eine Erinnerung setzen möchtest.
- Klicke auf das Stift-Symbol, um den Eintrag zu bearbeiten.
- Klicke auf das Glockensymbol.
- Wähle aus, wann die Erinnerung ausgelöst werden soll. Z. B. „10 Minuten davor“, „1 Stunde davor“ oder ein bestimmtes Datum und Uhrzeit.
Bei Schülereinträgen kannst du die Erinnerung auch auf die "nächste Schulstunde" setzen.
Wo erhalte ich die Benachrichtigungen?
Die Erinnerungen erscheinen in der App in einem Fenster. Wenn Du eine anklickst, gelangst du direkt zum entsprechenden Eintrag. Du kannst die Erinnerungen hier auch schlummern lassen oder das Fenster schließen. Links unten im Menü siehst Du beim Glockensymbol, ob Du noch aktive Erinnerungen hast.
Laptop: Erinnerungen werden als Desktop-Benachrichtigungen angezeigt, sofern du Benachrichtigungen für die App aktiviert hast.
Handy und Tablet: Die Benachrichtigungen erscheinen in deinem Mitteilungscenter oder auf dem Sperrbildschirm
– auch dann, wenn das Gerät ausgeschaltet ist. Du darfst die App jedoch nicht manuell schließen.
iPhone: Damit die Benachrichtigungen auf dem iPhone funktionieren, musst Du die App als Symbol auf der Startseite hinzugefügt haben.
Beim erstmaligen Setzen einer Erinnerung, musst Du erlauben, dass die App Benachrichtigungen auf Deinem Gerät auslösen darf.